Die ewicom ist jetzt offiziell ein DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziertes Unternehmen.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Qualitätsmanagement.
Nur noch wenige Wochen bis zur Cebit in Hannover. Vom 06. bis 10. März 2012 öffnet die wichtigste Kongress-Messe der ITK-Branche ihre Pforten.
In diesem Jahr sind wir gleich auf zwei Messeständen als Mitaussteller präsent. Neben dem Stand von antispameurope werden wir diesmal auch auf dem Stand von Kaspersky Labs vertreten sein. Beide Unternehmen sind sehr gute Partner der ewicom und ermöglichen uns durch die Messebeteiligung die Bedienung unterschiedliche Themenschwerpunkte.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil I: Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EWICOM GmbH (EWICOM) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, welche zwischen EWICOM und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Kunde) geschlossen werden.
(2) Der Kunde erkennt die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss als verbindlich an.
(3) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn EWICOM deren Geltung schriftlich zustimmt.
Teil II: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
§ 1 Abschluss des Vertrages
(1) Vorab-Angebote und Kostenvoranschläge von EWICOM sowie die Angebote im Onlineshop sind zunächst unverbindlich und kein Vertragsangebot i.S.d. § 145 BGB. Sie dienen lediglich als Orientierung für den Kunden.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde EWICOM schriftlich einen Auftrag erteilt und EWICOM diesem Auftrag schriftlich zustimmt bzw. die Ware liefert.
(3) Mündliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch EWICOM.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Sofern für die Erbringung der Leistung Informationen vom Kunden erforderlich sind, stellt der Kunde EWICOM diese Informationen zur Verfügung. Die Informationen erhält EWICOM so schnell wie möglich und in der Art und Weise, dass diese von ihr genutzt werden können.
(2) Sofern für die Leistungserbringung personelle Unterstützung vom Kunden erforderlich ist, sorgt der Kunde für die rechtzeitige Gewährung dieser Unterstützung.
§ 3 Leistungsfristen
(1) Leistungstermine bzw. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von EWICOM schriftlich bestätigt worden sind.
(2) Die Einhaltung der Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und korrekten Selbstbelieferung.
Von EWICOM nicht zu vertretende Leistungshindernisse — wie höhere Gewalt, nicht abwendbare Betriebsstörungen bei Zulieferern, Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden - führen zu einer Verlängerung der Leistungsfrist, worüber der Kunde unverzüglich unterrichtet wird. EWICOM behält sich für diese Fälle die Leistungserbringung in Teillieferungen vor.
(3) Der Kunde ist aufgrund der Verzögerung der Leistung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn EWICOM diese Leistungsverzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden schriftlich gesetzte Frist zur Leistungserbringung erfolglos abgelaufen war. Hat EWICOM eine Teilleistung bereits erbracht, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er an der Teillieferung kein Interesse hat.
§ 4 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs der zu liefernden Sache geht mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet.
(2) Wird die Sache versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bereits dann auf den Kunden über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 5 Annahmeverzug
(1) Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug, ist EWICOM berechtigt, die Waren ordnungsgemäß einzulagern. Kosten und Gefahr trägt der Kunde.
(2) EWICOM behält sich für den Fall des Annahmeverzuges eine Schadensersatzforderung gegen den Kunden vor.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Preise
(1) Alle Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und Transport sowie zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Alle Rechnungen von EWICOM sind sofort ohne Abzug fällig und zahlbar, sofern nicht eine andere Zahlungsfrist vereinbart worden ist.
(3) Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich EWICOM eine Preiserhöhung aufgrund steigender Lohn-, Material- oder sonstiger Kosten vor.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) EWICOM behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln und die Eigentümerstellung von EWICOM gegenüber Dritten zu schützen. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(3) Der Kunde hat EWICOM unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Sache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt worden ist, solange die Sache unter Eigentumsvorbehalt von EWICOM steht. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, EWICOM die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO zu erstatten, hat der Kunde EWICOM diese Kosten zu ersetzen.
(4) Im Fall, dass der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache veräußert haben sollte, tritt er bereits im Voraus sämtliche Ansprüche und Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer an EWICOM ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an EWICOM abgetretenen Forderungen für EWICOM einzuziehen. Die Befugnis von EWICOM, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
§ 8 Zahlungsverzug
(1) Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung bzw. nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, kommt er gemäß § 286 Abs. 2 BGB ohne weitere Mahnung durch EWICOM in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. EWICOM behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.
(2) EWICOM hat das Recht — ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte — zur Sicherung ihrer Ansprüche die Sache heraus zu verlangen, sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten ist. Diese Maßnahme hat EWICOM dem Kunden anzukündigen und ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen.
§ 9 Mängelhaftung (Gewährleistung)
(1) Der Kunde ist verpflichtet, gem. § 377 HGB gelieferte Sachen nach Erhalt unverzüglich auf Mängel (auch Mengenabweichungen) zu untersuchen. Nach Entdeckung eines Mangels hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen EWICOM darüber schriftlich zu unterrichten.
(2) Im Fall einer Mängelrüge durch den Kunden wird entweder EWICOM sich den Mangel vor Ort (beim Kunden) ansehen und begutachten oder der Kunde schickt die mangelhafte Sache in Absprache mit EWICOM ordnungsgemäß verpackt zurück. Daraus entstehen für den Kunden keine Kosten, es sei denn die Mängelrüge ist vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt.
(3) Angaben in Katalogen, Werbeaussagen und Preisangaben des Herstellers sowie sonstige öffentliche, von EWICOM unabhängige Angaben zählen nicht zur vereinbarten Beschaffenheit einer Sache. Eine Abweichung der Beschaffenheit der Sache von diesen Angaben stellt somit keinen Mangel i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB dar.
Eine Vereinbarung, bei der EWICOM die Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernimmt, muss im Einzelfall schriftlich festgehalten werden.
(4) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde gem. § 437 Nr. 1 i.V.m. § 439 BGB das Recht auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung besteht entweder in der Beseitigung des Mangels durch und auf Kosten von EWICOM oder in der Lieferung einer mangelfreien Sache. EWICOM behält sich das Wahlrecht zwischen diesen Alternativen vor.
(5) Im Fall, dass die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, diese dem Kunden unzumutbar ist oder EWICOM sie gem. § 439 Abs. 3 bzw. § 635 Abs. 3 BGB wegen Unverhältnismäßigkeit ablehnt, hat der Kunde wahlweise das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, auf Minderung des Kaufpreises oder gem. § 437 Nr. 3 BGB unter weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt.
(6) Ist ein Mangel aufgrund eines Eingriffs des Kunden in die Sache aufgetreten (z.B. Versuch der Beseitigung eines etwaigen Mangels durch den Kunden selbst) oder ist ein Mangel an der Sache auf Umstände zurückzuführen, die in den Risikobereich des Kunden fallen (z.B. Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials, Nichtbeachtung von Installationsvoraussetzungen, unzureichende Information des Kunden über seinen Bedarf oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung der Sache), entfällt die Gewährleistungspflicht von EWICOM, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sein Eingriff oder die Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.
(7) Die Verjährungsfrist für den Mängelanspruch beträgt 12 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung aller geschuldeten Leistungen beim Kunden zu laufen.
§ 10 Gesamthaftung
(1) EWICOM haftet für
(a) grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, einschließlich grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
(b) einen entstandenen Schaden, welcher durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder die Nichterfüllung einer gewährten Garantie entstanden ist, soweit der Garantiefall eingetreten ist und der Kunde durch die Garantie vor dem eingetretenen Schaden geschützt werden sollte
(c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
(d) Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
(e) Ansprüche wegen der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Der Umfang des Schadensersatzes wegen dieser Ansprüche ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Eine weitergehende Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung EWICOM gegenüber beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Vertretern, Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von EWICOM.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) EWICOM ist berechtigt, den Vertrag durch Dritte ausführen zu lassen bzw. Unteraufträge zu erteilen.
(2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von EWICOM.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand ist Berlin. Abweichend davon ist EWICOM auch berechtigt, eine Klage am Hauptsitz des Kunden zu erheben.
(5) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Teil III: Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Softwareprodukten
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Vertragsgegenstand die Lieferung von Softwareprodukten beinhaltet.
§ 12 Lizenzbestimmungen
Ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde die Lizenzbestimmungen der Hersteller an.
§ 13 Mängelhaftung (Gewährleistung) bei Softwareprodukten
(1) Der Kunde darf die gelieferten Softwareprodukte nur auf dafür freigegebenen Typen von IT-Anlagen einsetzen sowie nur in den genannten Einsatzbereichen verwenden.
(2) EWICOM ist berechtigt, Benutzerdokumentationen in englischer Sprache zu liefern.
(3) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Programme oder Programmteile, welche vom Kunden selbst geändert oder erweitert worden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen oder Erweiterungen für das Auftreten des Mangels nicht ursächlich sind.
(4) EWICOM übernimmt keine Mängelhaftung für die Kombinierbarkeit der Funktionen der zu liefernden Softwareprodukte mit anderen Softwareprodukten.
(5) EWICOM kann dem Kunden bis zur Mängelbeseitigung durch Lieferung einer neuen Version eine Ausweichlösung bereitstellen, wenn das dem Kunden zumutbar ist.
(6) Sofern der Kunde vom Vertrag zurückgetreten ist, ist er verpflichtet, die Originaldisketten und alle Kopien der Softwareprodukte einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials zu vernichten.
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